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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 VS 10/01   

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https://dejure.org/2005,98624
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 VS 10/01 (https://dejure.org/2005,98624)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.10.2005 - L 5 VS 10/01 (https://dejure.org/2005,98624)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - L 5 VS 10/01 (https://dejure.org/2005,98624)
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  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 VS 10/01
    Da die AHP nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch hinsichtlich der medizinischen Erkenntnisse zur Kausalität und Ätiologie von Erkrankungen rechtsnormähnliche Wirkung haben (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 1/02 R, BSGE 91, 107), scheidet eine Versorgung nach § 81 Abs. 6 Satz 1 SVG von vornherein aus.
  • BSG, 10.11.1993 - 9a RV 41/92

    Kannversorgung - multiple Sklerose - Regelung der Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 VS 10/01
    Auch hier entspricht die Beschränkung auf kriegsähnliche Belastungen dem Charakter der Kann-Versorgung als Härtefallregelung (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993, BSGE 73, 190).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - L 6 VS 30/02

    Anerkennung der Multiple Sklerose als Wehrdienstbeschädigung; Erkrankung auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 VS 10/01
    Solange der Soldat während seines Wehrdienstes dagegen nur (u.U. auch sehr starken) Belastungen ausgesetzt ist, die ähnlich auch bei Ausübung eines Zivilberufes vorkommen können, scheidet eine Kann-Versorgung von vornherein aus (BSG a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 2004 - L 6 VS 30/02 - zu einem als "unerträglich" beschriebenen dienstlichen Stress).
  • LSG Niedersachsen, 03.07.2001 - L 9 VS 100/95
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 VS 10/01
    Dementsprechend ist z.B. in der Entscheidung des 9. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Juli 2001 (L 9 Vs 100/95) zunächst geprüft worden, ob der von dem in dem Berufungsverfahren Betroffenen absolvierten Grundausbildung dasselbe Ausbildungskonzept bzw die dieselbe Praxis zugrunde lagen wie dem Beschluss des Sachverständigenbeirates vom 21./22. März 1994.
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